Zitat 1: "Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend EURO geahndet werden."
Zitat 2: Meyers Konversationslexikon definierte 1894 „Büreaukratie“ folgendermaßen: „Büreaukratie (franz.-griech., „Schreibstubenherrschaft“), Bezeichnung für eine kurzsichtige und engherzige Beamtenwirtschaft, welcher das Verständnis für die praktischen Bedürfnisse des Volkes gebricht.“
Irgendwann verwalten wir uns zu Tode. Die letzten acht Tage genau so erlebt:
In der Kfz-Zulassungsstelle, nach einer Stunde Wartezeit:
"Guten Tag, ich würde gerne ein Firmenfahrzeug anmelden. Papiere, Versicherungsnummer, Einzugsermächtigung für die Steuer und last but not least aktueller Auszug aus dem Handelsregister, der mich als Einzelvertretungsbevollmächtigten der GmbH und die Verlegung des Firmensitz in den Landkreis bestätigt, habe ich dabei."
Die nette Dame (verkürzt zitiert):
"Tut mir leid, wir benötigen noch die Gewerbeanmeldung. Wir schließen jetzt, kommen Sie morgen wieder."
Gewerbeanmeldung? Da steht nicht wirklich viel anderes als im Handelsregisterauszug. Aber nun ja, im Büro die Akten gewälzt, am nächsten Tag wieder zur Zulassungsstelle, zur Sicherheit mit dem dicken Ordner mit allen evtl. relevanten Firmenunterlagen wie Gewerbeanmeldung, Steuerunterlagen, Handelsregisterauszügen usw. Man weiß ja nie! Da erhielt ich dann folgenden Hinweis, dass bei der Firma ja eine Sitzverlegung stattgefunden hat.
Zitat 2: Meyers Konversationslexikon definierte 1894 „Büreaukratie“ folgendermaßen: „Büreaukratie (franz.-griech., „Schreibstubenherrschaft“), Bezeichnung für eine kurzsichtige und engherzige Beamtenwirtschaft, welcher das Verständnis für die praktischen Bedürfnisse des Volkes gebricht.“
Irgendwann verwalten wir uns zu Tode. Die letzten acht Tage genau so erlebt:
In der Kfz-Zulassungsstelle, nach einer Stunde Wartezeit:
"Guten Tag, ich würde gerne ein Firmenfahrzeug anmelden. Papiere, Versicherungsnummer, Einzugsermächtigung für die Steuer und last but not least aktueller Auszug aus dem Handelsregister, der mich als Einzelvertretungsbevollmächtigten der GmbH und die Verlegung des Firmensitz in den Landkreis bestätigt, habe ich dabei."
Die nette Dame (verkürzt zitiert):
"Tut mir leid, wir benötigen noch die Gewerbeanmeldung. Wir schließen jetzt, kommen Sie morgen wieder."
Gewerbeanmeldung? Da steht nicht wirklich viel anderes als im Handelsregisterauszug. Aber nun ja, im Büro die Akten gewälzt, am nächsten Tag wieder zur Zulassungsstelle, zur Sicherheit mit dem dicken Ordner mit allen evtl. relevanten Firmenunterlagen wie Gewerbeanmeldung, Steuerunterlagen, Handelsregisterauszügen usw. Man weiß ja nie! Da erhielt ich dann folgenden Hinweis, dass bei der Firma ja eine Sitzverlegung stattgefunden hat.
"Ja", erwiderte ich, "sagte ich gestern bereits. Und das steht ja genau so im Handelsregisterauszug". Das reicht aber nicht, belehrte mich die Dame. Ich müsse jetzt das Gewerbe an der alten Adresse ab- und an der neuen Adresse anmelden. Ausnahmsweise würde sie aber die alte Gewerbeanmeldung akzeptieren, ich könne das Fahrzeug zulassen. Yay, welch Freude!
Wie es der Zufall will, kam jetzt die amtliche "Aufforderung zur Erfüllung der Meldepflicht" gem. § 14 der Gewerbeordnung. Die Nichtmeldung sei eine Ordnungswidrigkeit und könne mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden.
Ernsthaft? Unsere Behörden schaffen es nicht, sich derart zu vernetzen, dass so ein bürokratischer Unsinn vermieden werden kann? Selbst wenn ich die Anmeldung (trotz Eintragung im Handelsregister) noch nachvollziehen könnte: Man muss sich trotzdem noch in der vorhergehenden Stadt aktiv abmelden? Es ist also zu viel verlangt, dass sich Behörde A mit Behörde B in Verbindung setzt und sagt: "Pass ma auf Kollege, die Firma ist jetzt bei uns!"?
Ich kann das ganze auch nicht digital erledigen (zumindest in den hier beteiligten Kommunen, es mag sein, dass das anderswo anders geregelt ist), man muss sich ja persönlich ausweisen bei der Anmeldung? Wir sprechen von einem digitalisierten Zeitalter, meißeln aber buchstäblich unsere Gesetze und Arbeitsabläufe der Verwaltung in Steintafeln?
Immer wieder erinnere ich mich an die Szene bei Asterix mit dem Haus, das Verrückte macht. Nur bei uns ist es ein ganzer Staatsapparat, der dem Volk bürokratische Hürden in den Weg legt.
#wiehernderBeamtenschimmel #Entbürokratisierung #Vernetzung #Digitalisierung
Wie es der Zufall will, kam jetzt die amtliche "Aufforderung zur Erfüllung der Meldepflicht" gem. § 14 der Gewerbeordnung. Die Nichtmeldung sei eine Ordnungswidrigkeit und könne mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden.
Ernsthaft? Unsere Behörden schaffen es nicht, sich derart zu vernetzen, dass so ein bürokratischer Unsinn vermieden werden kann? Selbst wenn ich die Anmeldung (trotz Eintragung im Handelsregister) noch nachvollziehen könnte: Man muss sich trotzdem noch in der vorhergehenden Stadt aktiv abmelden? Es ist also zu viel verlangt, dass sich Behörde A mit Behörde B in Verbindung setzt und sagt: "Pass ma auf Kollege, die Firma ist jetzt bei uns!"?
Ich kann das ganze auch nicht digital erledigen (zumindest in den hier beteiligten Kommunen, es mag sein, dass das anderswo anders geregelt ist), man muss sich ja persönlich ausweisen bei der Anmeldung? Wir sprechen von einem digitalisierten Zeitalter, meißeln aber buchstäblich unsere Gesetze und Arbeitsabläufe der Verwaltung in Steintafeln?
Immer wieder erinnere ich mich an die Szene bei Asterix mit dem Haus, das Verrückte macht. Nur bei uns ist es ein ganzer Staatsapparat, der dem Volk bürokratische Hürden in den Weg legt.
#wiehernderBeamtenschimmel #Entbürokratisierung #Vernetzung #Digitalisierung
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