Gestern hatten wir das weiter unten bereits näher beschriebene "Outing". Es wird keine weibliche Übermacht geben, ab März ist Schluss mit der großen Koalition, die männliche Fraktion wird eine gemütliche 2/3-Mehrheit erreichen und ist somit uneingeschränkt beschlussfähig.
Wenn auch in unangemessener Pose, hier der endgültige, zweifelsfreie Beweis. Nach Aussage des Gynäkologen steht nicht zu befürchten, dass "er" bei der Geburt abfällt:
Ein Überhangmandat des weiblichen Hundes ist in diesem Zusammenhang nach dem Urteil der BVerfG (Björn'schen Verfassungsgerichts) nicht zulässig.
Gratuliert man zu dem Anlass? Wenn ja:
AntwortenLöschenHerzlichen Glückwunsch!
Wobei...das würde bedeuten, dass man bei einem Mädchen nicht gratuliert. Und das wäre ja auch nicht richtig.
Wie auch immer: Hauptsache, es ist gesund und der Schniedel fällt noch ab!
Gratulieren darf man immer, egal ob Männlein oder Weiblein.
AntwortenLöschenMir zur Erlangung der regierungsfähigen Mehrheit zu gratulieren, ist aber genauso statthaft.
Ich gratuliere recht herzlich!
AntwortenLöschenDie erste Packung Glutamat geht auf mich!