Samstag, 26. Februar 2022

Wirr in Vaihingen


Gar wunderliches war heute Morgen - mal wieder - auf der Seite „Wir in Vaihingen“ zu lesen. Wie üblich wurde der Beitrag mindestens zwölf Mal geändert, wie man im Bearbeitungsverlauf nachsehen konnte und schlussendlich, wie zu erwarten war, nach zu viel Gegenwind gelöscht.

Ich möchte dennoch kurz zu den etwas wirren Behauptungen Stellung nehmen, da es ja dann doch von so einigen Menschen gelesen wurde.
Fangen wir oben an:

1. Was ist eigentlich das Gegenteil von links-bunt - etwa rechts-braun? Aber klar, FDP und CDU sind ja für „links-bunt“ bekannt. Das einzig „bunte“, das mir bei der FDP einfällt, ist deren Einsatz für die LGBQT-Community. Und das bei weitem noch nicht umfassend genug.
2. Wie eigentlich bekannt ist, bin ich seit längerem nicht mehr Mitglied der FDP. In der Hauptsache aufgrund der meiner Ansicht nicht tragbaren Ansichten und Verhaltensweisen in Sachen Corona.
3. Es wurde keine „Kopfprämie“ ausgesetzt. Wer das so wahrnimmt, über den sagt das deutlich mehr aus als über die Menschen, die für Impfungen in der 3. Welt spenden.
4. Annkatrin Kinzinger und ich betreiben keine Facebookseite, es ist eine Gruppe - auf der in der Regel keine Beiträge und Kommentare gelöscht werden, wie es bei „Wir in Vaihingen“ durchaus üblich zu sein scheint, sobald es nicht der eigenen Meinung entspricht.
5. Ziel ist nicht zu spalten - Ziel ist es, ganz im Rahmen der grundgesetzlich verbrieften Meinungsfreiheit, einen Gegenpol zu den oftmals recht wilden Thesen zur „Coronadiktatur“ zu setzen. Wobei man in der Tat tatsächlich trefflich darüber diskutieren könnte, wer hier tatsächlich die Gesellschaft spaltet - aber erfahrungsgemäß führt das zu nichts, da die Argumente dann recht schnell abstrus werden, angefangen bei Plandemie über Pharmamafia bis hin zur NWO, QAnon und weiteren völlig abgedrehten postfaktischen Verschwörungstheorien.
6. Niemand möchte den „Querdenkern“ das Recht auf eine eigene Meinung nehmen. Aber Meinungsfreiheit ist keine Einbahnstraße. Der Art. 5 GG garantiert einem nicht, dass kein Widerspruch erfolgen darf. Meinungsfreiheit gilt auch für die Spenderinnen und Spender.
7. Apropos Grundgesetz: Lustig wird es ja, wenn Art. 8 Abs. 1 genannt wird „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ - der Abs. 2 aber wissen- und willentlich unterm Tisch landet, der da lautet: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“
Wie auch immer: Bitte geht am Montag wieder spazieren. Je mehr Spaziergänger, desto mehr Spenden für UNICEF!


https://www.impfpatenschaft-qd.de/#vae


#sofaprotest



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